Allgemeine Miet- und Vertragsbestimmungen
1. Eigentum
- Das von uns gelieferte Material bleibt Eigentum des Vermieters.
2. Offerten und Aufträge
- Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend.
- Eine Vertragsannullation / Rücktritt durch den Mieter wird wie folgt verrechnet:
- bis 2 Monate vor Auftragsbeginn: 30% der Auftragssumme
- bis 1 Monat vor Auftragsbeginn: 50% der Auftragssumme
- weniger als 1 Monat: 80% der Auftragssumme
3. Transport, Montage und Demontage
- Alle Transporte hin und zurück sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Standort des Mietmobiliars: Bremgarten
- Das Zubehör kann abgeholt werden; bei Lieferung müssen wir Transportkosten in Rechnung stellen.
- Der Mieter stellt für die Montage und Demontage gute Arbeitskräfte zur Verfügung. Diese sind verpflichtet, auch beim
Ab- und Aufladen des Materials behilflich zu sein. Sollten keine Hilfskräfte zur Verfügung stehen, müssen wir die zusätzlichen Kosten für Umtriebe und Arbeitszeit verrechnen.
- Es dürfen keine Montage- und Demontagearbeiten ohne einen von uns gestellten Monteur vorgenommen werden. Sollte der Mieter trotzdem die Montage und Demontage im Alleingang vornehmen, ist er allein für die Schäden, die aus einem Montagefehler entstehen können, verantwortlich.
4. Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter stellt Festhallenmaterial und Zubehör in einwandfreiem Zustand und montagebereit zur Verfügung.
- Die Vermietungsfirma ist verantwortlich für die Einhaltung der vereinbarten Montage- und Demontagetermine.
5. Pflichten des Mieters
- Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Montageplatz vor und nach der Veranstaltung genügend lange für die Montage- bzw. die Demontagearbeiten zur Verfügung steht.
- Die Reinigung und die Wiederherstellung des Platzes gehen zu Lasten des Mieters.
- Das Mietmaterial ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben; allfällige Nachreinigungen werden in Rechnung gestellt.
- Es dürfen keine Kleber am Blachenmaterial und an der Konstruktion angebracht werden. Die Beseitigung von Kleberrückständen wird ebenfalls dem Mieter verrechnet.
- Der Mieter ist verantwortlich für das Festhallenmaterial und alles Zubehör. Beschädigungen an sämtlichen in Miete gestellten Materialien, welche durch unsachgemässer Behandlung oder Benützung, infolge Terror, Vandalismus usw. entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Abhanden gekommenes Material (z. B. Tische, Bänke, Blachenmaterial, Beleuchtungskörper usw.) wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Das Mietmaterial darf auf keinen Fall ausserhalb des Festhallenstandortes transportiert oder verwendet werden.
- Zwecks Unfallverhütung versieht der Mieter das Gelände mit den nötigen Signalen und Absperrungen.
- Der Mieter übernimmt die Verantwortung für Sachschäden, welche auf der Baustelle oder in deren Umgebung an
Grundstücken, Bäumen usw. während der Dauer der Veranstaltung entstehen.
- Die Hallen sind nicht Schneelast gerechnet, der Mieter hat für eine genügende Beheizung der Hallen bei Schneefall zu
sorgen. Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen garantieren die statischen Voraussetzungen für die Bauten. Sie dürfen weder verändert noch entfernt werden. Für Folgen aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften lehnen wir im Voraus jede Haftung ab.
6. Versicherungen
- Vermieter: Für die Konstruktion der Halle besteht eine Haftpflichtversicherung. Das gesamte von uns gelieferte Material ist gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. (Ausgenommen sind Sengschäden). Das gelieferte Material ist nicht gegen Diebstahl versichert.
- Mieter: Der Abschluss einer Unfall- und Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung von Schäden und Unfällen, die beim Auf- und Abbau und während der Benützungszeit entstehen, ist Pflicht des Mieters.
7. Zahlung
- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung rein netto.
- Wir behalten uns vor eine Anzahlung zu verlangen.
- Allfällige Reklamationen müssen innert 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung eingereicht werden.
Stadelmann Zelte GmbH - Seeacker 3 - 8919 Rottenschwil Januar 2012